Die UVV Prüfung

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Als Gewerbetreibender haben Sie die Pflicht, alle gewerblich genutzten Fahrzeuge in Ihrem Fuhrpark mindestens einmal jährlich durch einen sachkundigen Prüfer auf einen betriebssicheren Zustand kontrollieren zu lassen. Zum Hintergrund: Laut Unfallverhütungsvorschrift (UVV) § 57 (1) und (2) der Berufsgenossenschaft BGV D29 ist für Sie als Unternehmer eine mindestens einmal im Jahr durchzuführende Betriebssicherheitsprüfung aller gewerblich genutzten Fahrzeuge durch einen Sachkundigen, mit entsprechender Dokumentation, bindend. Unter Betriebssicherheit ist die Verkehrssicherheit plus Arbeitssicherheit zu verstehen.

Diese Prüfung steht nicht in Verbindung mit der Hauptuntersuchung nach § 29 STVZO, sondern muss separat erfolgen. Das heißt für Sie konkret, bei Missachtung dieser Halterpflicht kann die Berufsgenossenschaft die Versicherungsleistung verweigern, falls ein Unfall auf einen ungeklärten Prüfpunkt der BGV D 29 zurückzuführen ist. Zusätzlich müssen Sie mit der Verhängung eines Bußgeldes rechnen.

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Öffnungszeiten
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*Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.

1 Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide Harmonised Light-Duty Vehicles Test Procedure) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO₂-Ausstoß eines Pkw sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den Pkw, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO₂ ist das für die Erderwärmung hauptverantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Pkw-Modelle ist unentgeltlich einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Pkw ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch hier abrufbar: www.dat.de/co2/