Als Gewerbetreibender haben Sie die Pflicht, alle gewerblich genutzten Fahrzeuge in Ihrem Fuhrpark mindestens einmal jährlich durch einen sachkundigen Prüfer auf einen betriebssicheren Zustand kontrollieren zu lassen. Zum Hintergrund: Laut Unfallverhütungsvorschrift (UVV) § 57 (1) und (2) der Berufsgenossenschaft BGV D29 ist für Sie als Unternehmer eine mindestens einmal im Jahr durchzuführende Betriebssicherheitsprüfung aller gewerblich genutzten Fahrzeuge durch einen Sachkundigen, mit entsprechender Dokumentation, bindend. Unter Betriebssicherheit ist die Verkehrssicherheit plus Arbeitssicherheit zu verstehen.
Diese Prüfung steht nicht in Verbindung mit der Hauptuntersuchung nach § 29 STVZO, sondern muss separat erfolgen. Das heißt für Sie konkret, bei Missachtung dieser Halterpflicht kann die Berufsgenossenschaft die Versicherungsleistung verweigern, falls ein Unfall auf einen ungeklärten Prüfpunkt der BGV D 29 zurückzuführen ist. Zusätzlich müssen Sie mit der Verhängung eines Bußgeldes rechnen.
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